Drogen frei Haus - per Postversand aus dem Onlinehandel

Drogen-Tütchen aus dem Onlinehandel
Drogen frei Haus - per Postversand aus dem Onlinehandel
Das LKA NRW warnt vor Poststücken mit unbekanntem Absender.
Der Erwerb von Betäubungsmitteln (BtM) über den Postversand wird für den Verkäufer und Konsumenten immer interessanter. Schnell und unauffällig im Onlinehandel anonym erworben und über seriöse Paketzusteller geliefert, macht es der Postweg den Drogendealern leicht, Rauschgift an Konsumenten zu verkaufen.
LKA NRW

Die Rauschgiftkriminalität in Nordrhein-Westfalen nahm in den letzten 10 Jahren kontinuierlich zu. Im Jahr 2021 wurde 74.623 Delikten der Höchststand der letzten 20 Jahre erreicht.

Rauschgiftkriminalität umfasst alle Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und dem Strafgesetzbuch (StGB), wenn sie zur unmittelbaren Erlangung von BtM begangen wurden.

Während etwa 30 Prozent der Fälle in den Deliktsbereich der Versorgung des Marktes fällt (Handel, Schmuggel, Einfuhr, Anbau, Herstellung, Verstoß gegen das NpSG), sind 70 Prozent den Konsumdelikten zuzurechnen.

Handlungsempfehlungen

  • Unbekannte Postendungen, die in den Postrücklauf gelangen, sollten nicht geöffnet werden.
  • Informieren Sie stattdessen die Polizei
  • Weiterhin sollten Eltern aufmerksam beobachten, welche Postsendungen an ihre Kinder gehen. Durch den Vertrieb von Drogen im Internet ist der Verkauf per Mausklick und Postversand gewissermaßen „in jedes Kinderzimmer“ möglich.

Weiterführende Informationen

  • Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), www.polizeifürdich, Internetseite für Kinder und Jugendliche zum Thema legale und illegale Drogen
  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.drugcom.de zum Thema Drogen und Sucht
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110