Die Rauschgiftkriminalität in Nordrhein-Westfalen nahm in den letzten 10 Jahren kontinuierlich zu. Im Jahr 2021 wurde 74.623 Delikten der Höchststand der letzten 20 Jahre erreicht.
Rauschgiftkriminalität umfasst alle Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und dem Strafgesetzbuch (StGB), wenn sie zur unmittelbaren Erlangung von BtM begangen wurden.
Während etwa 30 Prozent der Fälle in den Deliktsbereich der Versorgung des Marktes fällt (Handel, Schmuggel, Einfuhr, Anbau, Herstellung, Verstoß gegen das NpSG), sind 70 Prozent den Konsumdelikten zuzurechnen.
Handlungsempfehlungen
- Unbekannte Postendungen, die in den Postrücklauf gelangen, sollten nicht geöffnet werden.
- Informieren Sie stattdessen die Polizei
- Weiterhin sollten Eltern aufmerksam beobachten, welche Postsendungen an ihre Kinder gehen. Durch den Vertrieb von Drogen im Internet ist der Verkauf per Mausklick und Postversand gewissermaßen „in jedes Kinderzimmer“ möglich.
Weiterführende Informationen
- Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), www.polizeifürdich, Internetseite für Kinder und Jugendliche zum Thema legale und illegale Drogen
- Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.drugcom.de zum Thema Drogen und Sucht