Der Verkehrsopferschutz bietet
- Opferschutz/ -hilfe bei Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang und bei Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten (erlassgemäß)
- Opferschutz/ -hilfe bei Verkehrsunfallopfern, deren Angehörigen, Freunden, Zeugen, Ersthelfern und verkehrsunfallaufnehmenden Polizeibeamten.
Normalerweise erfolgt Opferschutz/ -hilfe nach dem Verkehrsunfall im Rahmen der Ermittlungen.
In enger Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern des Verkehrskommissariats werden die Opferschützerinnen informiert und führen auf Wunsch der vom Verkehrsunfall Betroffenen Gespräche, vermittlen an Hilfeeinrichtungen und unterstützen bei Problemen jeglicher Art in Zusammenhang mit der aktuellen Problemsituation.
In Zusammenarbeit mit örtlichen Hilfsorganisationen (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Notärzte und Seelsorgern) werden Netzwerke gebildet, um eine zeitnahe Übernahme der Opferbetreuung durch Dritte zu gewährleisten.