Fahrradstraßen sind ausschließlich für Fahrräder, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) vorgesehen. Andere Fahrzeuge dürfen sie nur befahren, wenn sie durch Zusatzzeichen freigegeben sind.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h - Das gilt übrigens auch für Fahrräder!
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Der Kfz-Verkehr muss seine Geschwindigkeit, falls nötig, weiter verringern.
Das Überholen durch Kraftfahrzeuge ist nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,50 m innerorts bzw. 2 m außerorts eingehalten und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Diese Regeln gelten auch auf allen anderen Straßen.
Auch in Fahrradstraßen gilt das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge.
Bei der Vorfahrt gilt, sofern dies nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist, die Regelung "rechts vor links".
Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen ist erlaubt, sofern es nicht explizit verboten ist.
Zu Fuß Gehende müssen in Fahrradstraßen, wie auch in jeder anderen Straße, die Gehwege nutzen (sofern welche vorhanden sind).
Und was gilt in einer Fahrradzone?
Die Fahrradzone ist ein zusammenhängendes Netz aus mehreren Fahrradstraßen.
Dementsprechend gelten hier die gleichen Regeln wie in einer Fahrradstraße.