Bei nicht Befolgen der Anweisungen in der E-Mail werde angeblich ein Haftbefehl erlassen. Die Polizei rät: Gehen Sie nicht auf E-Mails dieser Art ein!
Hier der Wortlaut einer E-Mail im Namen der Kriminalpolizei, die eine Anzeigenerstatterin an die Polizei weitergeleitet hat:
Betreff: AKTEN DER STRAFRECHTSKLAGE N°00242202
Guten Tag, Sie werden von der Polizei für eine sehr dringende Vorladung benötigt. Bitte antworten Sie auf die gelb unterstrichene E-Mail in der Vorladung so schnell wie möglich. Bitte kooperieren Sie, da sonst sofort ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt wird.
Das Ziel der Betrüger besteht bei Phishing-E-Mails darin, an Ihre Persönlichen Daten zu gelangen. Bei anderen betrügerischen E-Mails werden die Opfer aufgefordert, Geld zu überweisen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weder die Landespolizei, noch die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt oder ähnliche Institutionen Vorladungen per E-Mail verschicken oder Sie auffordern, Geld überweisen.
Die Polizei Düren rät dazu, solche E-Mails weder zu beantworten, noch die Anhänge zu öffnen und/ oder persönliche Daten preiszugeben. Wer auf eine solche E-Mail trotzdem geantwortet hat, sollte Beweise sichern und die Polizei informieren, um Anzeige zu erstatten. Kommen Sie keinesfalls Zahlungsaufforderungen in derartigen Mails nach. Weitere Informationen zu Kriminalität im Internet finden Sie hier auf den Seiten der Polizei NRW zum Thema Cybercrime.