Grundsätzlich dürfen auf einem Anhänger/auf Ladeflächen keine Personen transportiert werden.
Oftmals werden zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger genutzt, um Maibäume (und deren Aufsteller) zu transportieren. Befinden sich Personen auf der Ladefläche, kann sich eine Zulassungspflicht für den Anhänger ergeben. Somit könnten sich Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz ergeben.
Wer Bäume auf Fahrzeugen oder Anhängern transportiert, sollte diesen Transport immer gemäß den Vorschriften zur Ladungssicherung durchführen.
Wichtig ist, dass mindestens zwei geeignete Ladungssicherungsmittel (Zurrgurte etc.) und geeignete Zurrpunkte benutzten werden (Kordeln, Stricke, Draht oder ähnliches sind nicht zur Ladungssicherung geeignet)!
- Überstehende Ladung darf nicht die Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs oder das Kennzeichen verdecken.
- Ab einem Fahrzeugüberstand von einem Meter muss der Ladungsüberhang mittels roter Fahne oder Tafel gut sichtbar gemacht werden.
- Bei Dunkelheit muss der Ladungsüberstand ab 1 Meter mit einer roten Beleuchtung und einem roten Reflektor gut sichtbar gemacht werden!
- Die Ladung darf nicht mehr als 3 Meter über die hintere Fahrzeugkante hinausstehen (in diesem Fall darf die Transportstrecke nicht mehr als 100 km betragen)!
- Die Gesamtlängte des Zuges samt dem maximalen Ladungsüberhang von 3 Metern darf nicht mehr als 20,75 Meter betragen.
- Die Ladung darf nach vorne nur ab einer Höhe von 2,5 Metern und dann auch nur höchstens 0,5 Meter überstehen.
Für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzte Zugmaschinen + Anhänger reicht i.d.R. die Fahrerlaubnisklasse L oder T aus.
Da es sich bei dem Transport von Maibäumen regulär nicht um einen land-/forstwirtschaftlichen Zweck handelt, sind je nach Größe von Zugmaschine und Anhänger mindestens die Fahrerlaubnisklassen B /BE erforderlich.
Wenigstens ein Angehöriger der umherziehenden Maigesellschaften sollte nüchtern bleiben - nämlich der Fahrer! Grenz- und Promillewerte verlieren auch in der Mainacht nicht an Gültigkeit. Auch wenn die Polizei kein Spaßverderber sein möchte, wird die Einhaltung von Verkehrsvorschriften kontrolliert. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden wie üblich zur Anzeige gebracht.