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Eine Pistole mit Patronen, im Hintergrund ein Richterhammer
Waffenrecht
Ansprechpartner und Formulare zum Download
Die Regelungen des Waffenrechts gelten nicht nur in Düren, sondern im gesamten Bundesgebiet.

Allgemeine Informationen zum Waffenrecht finden Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.

Hier stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die Sie benötigen, wenn Sie bei Ihrer Polizei Düren einen Antrag zum Waffenrecht stellen wollen (siehe rechte Seite):

- Hinweise zur Benennung der Waffenart unter Berücksichtigung des Waffenstandards
- Verzichtserklärung
- Verleihbeleg einer Waffe
- Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
- Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen
- Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses.

 

Hinweise zum kleinen Waffenschein
Die Polizei Düren macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf einen Kleinen Waffenschein im Land Nordrhein-Westfalen bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde (Wohnort) einzureichen sind. Eine Antragstellung bei einer anderen als der Wohnortbehörde verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Eine Übersicht der Polizeibehörden sowie die Erreichbarkeiten erhalten Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.

Hinweise für Silvester
Das Verschießen von Pyrotechnik mit Schreck- oder Signalschusswaffen an Silvester ist auch bei Besitz eines „Kleinen Waffenscheins“ nicht erlaubt. Darüber hinaus ist bei öffentlichen Veranstaltungen - also auch bei großen Silvesterveranstaltungen - das Führen jeglicher Waffen (auch mit kleinem Waffenschein) verboten.

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