Alle Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, müssen mit einem für das aktuelle Versicherungsjahr (Beginn ist immer der 1. März) gültigen Kennzeichen ausgestattet sein. Die neuen Kennzeichen sind nun in der Farbe Grün gehalten.
Da das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz eine Straftat darstellt, wurde gegen die betroffenen Fahrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch die verantwortlichen Eigentümer der Fahrzeuge müssen mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, da sie es zugelassen haben, dass ihre Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz in Betrieb genommen wurden.
Die Polizei weist darauf hin, dass alle Fahrzeughalter, die im Besitz eines E-Scooters, Rollers, Kleinkraftrades, S-Pedelecs, Krankenfahrstuhls oder eines anderen Kraftfahrzeugs sind, welches mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein muss, sicherstellen sollten, dass ihr Versicherungsschutz aktuell ist, bevor sie diese Fahrzeuge in Betrieb nehmen.