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Waffe mit Paragraph
Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 01. September 2021
Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren.

Mit dem „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz“ vom 17. Februar 2020 wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Anlass für die Neuregelung war eine im Jahr 2017 geänderte EU-Richtlinie, mit der die Nutzung von Schusswaffen durch Terroristen erschwert werden sollte.

Besitzer solcher Waffenteile können noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der Polizei abgeben.

Welche Waffen und Waffenteile von der Gesetzesänderung betroffen sind, erfahren Sie auf der Internetseite des BMI oder im Dokument in der rechten Spalte. 

Das zuständige Ministerium beantwortet auch häufig gestellte Fragen zum Thema.

 

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